Vor Mietbeginn ist dem Vermieter ein gültiger Personalausweis mit der gültigen Meldeadresse vorzulegen. Zudem benötigen wir eine Telefonnummer und/oder Mobilnummer sowie den Einsatzort des Mietgerätes. - Der Mietgegenstand muss bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Bevor das Gerät benutzt wird, muss sich der Mieter über den Bedienungsablauf des Mietgerätes umfassend informieren. Bei Rückfragen steht Ihnen der Vermieter jederzeit zur Verfügung. Der Mieter muss auch dafür sorgen, dass alle Personen, die den Gegenstand während der Mietzeit nutzen, mit der korrekten Handhabung vertraut bzw. fachkundig sind - Die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitschutzbestimmungen sowie die Straßenverkehrsvorschriften müssen sorgfältig beachtet werden - Der Mietgegenstand ist ordnungsgemäß zu behandeln. Er ist vor Überbeanspruchung zu schützen, ferner muss er sach- und fachgerecht gewartet und gepflegt werden. - Betriebsstoffe sind wie in der Bedienungsanleitung bzw. wie vom Vermieter beschrieben zu verwenden (Öle, Reifendruck, Kraftstoffe etc.). Öl- und Wasserstände etc. müssen spätestens alle 12 Stunden kontrolliert und ggf. nachgefüllt werden - Beschädigungen oder Funktionsstörungen melden Sie umgehend dem Vermieter - Der Mietgegenstand muss gegen Diebstahl und vor Witterungseinflüssen geschützt werden - Bei Diebstahl ist unverzüglich die Polizei zu verständigen - Nach Ablauf der Mietzeit ist der Gegenstand gesäubert und vollgetankt zurückzugegeben - Der Mietgegenstand darf nicht weitervermietet werden - Der Mietgegenstand ist Eigentum des Vermieters - Der Anhänger darf nur vom Mieter – in Absprache mit dem Vermieter auch von dessen Familienmitgliedern oder Arbeitnehmern bzw. anderen angegebenen Personen – gefahren/genutzt werden. Bei jeglichen Fahrerverursachten Schäden haftet der Mieter - Der Mieter hat zu prüfen, ob der Fahrer eine geeignete Fahrerlaubnis besitzt - Der Anhänger darf ausschließlich im öffentlichen Straßenverkehr zu Transportzwecken - nicht zu Übungszwecken - benutzt werden - Die Ladung muss vom ordnungsgemäß gesichert werden. Der Mieter ist hierzu verpflichtet! - Der Reifendruck ist vor dem Einsatz zu prüfen - Reifenschäden trägt immer der Mieter - Mit dem Anhänger darf das Gebiet der BRD nicht verlassen werden (sofern Sie damit ins Ausland wollen, sprechen Sie uns an!) Nein. Aufgrund von Mietzeitüberschreitungen sowie plötzlich auftretender Defekte können wir nicht garantieren, dass angefragte Mietgegenstände zum gewünschten Termin gemietet werden können. Ja. Die Höhe der Kaution finden Sie auf der Homepage beim jeweiligen Mietgerät. Ausschließlich in bar. Eine Verzinsung des Betrages findet nicht statt. Bei Beginn des Mietvertrages, bei der Abholung. Derzeit ist nur Barzahlung möglich. Der Mietgegenstand wird Ihnen betriebsfähig und in einwandfreien Zustand übergeben. Sollten Sie dennoch Mängel entdecken, melden Sie diese sofort nach Bekanntwerden an den Vermieter. Grundsätzlich ist der Mieter für den Kraftstoff zuständig. Bei bestimmten Geräten die speziellen Kraftstoff benötigen (z. B. Kettensägen) bekommen Sie den Kraftstoff gegen Bezahlung vom Vermieter. Die Mietzeit endet je nach Vereinbarung - nach einem Tag/nach drei Tagen/ sieben Tagen. Der Gegenstand ist grundsätzlich funktionsfähig, gereinigt und vollgetankt sowie mit allen Zusatzteilen zurückzugeben. Gerne reinigen bzw. betanken wir das Gerät für Sie gegen entsprechende Bezahlung. Die Reinigungskosten werden nach Arbeitsaufwand abgerechnet. Sofern das Gerät Mängel oder Beschädigungen aufweist, sind diese unverzüglich mitzuteilen. Das Gerät wird vom Vermieter wieder in Stand gesetzt. Anspruch auf ein Ersatzgerät bzw. Schadenersatz besteht nicht. Bei üblichen Verschleißerscheinungen, trägt der Vermieter die Kosten. Sofern eine Reparatur aufgrund fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln entsteht, trägt der Mieter die Kosten. In diesem Fall haften Sie. Sie sind verpflichtet das Gerät zu ersetzten. Bei Diebstahl verständigen Sie unverzüglich die Polizei. Ja, aber nur innerbetrieblich notwendige Daten im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs gemäß §26 Abs. 1 BDSG.
Was wird zum Mieten eines Gerätes/Maschine/Anhängers – im folgenden Mietgerät genannt - von mir benötigt?
Wozu bin ich verpflichtet, wenn ich ein Mietgerät gemietet habe?
Was muss ich beachten, wenn ich einen Anhänger miete?
Garantieren Sie, dass ich das Mietgerät bekomme?
Muss ich eine Kaution hinterlegen?
Wie wird die Kaution hinterlegt?
Wann muss ich die Miete bezahlen?
Wie wird das Gerät übergeben?
Wer tankt die Geräte und wer zahlt den Kraftstoff?
Wann endet die Mietzeit?
Was muss ich bei der Rückgabe des Mietgerätes beachten?
Das Gerät funktioniert nicht oder ist defekt, was nun?
Das Mietgerät ging verloren oder wurde gestohlen, was nun?
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